Ein Discounter brachte ein Wettbewerbsprodukt zu den berühmten Lindt Kugeln auf den Markt – und kassierte prompt eine Niederlage. Das Produkt durfte nicht weiterverkauft werden, da es den Lindt Kugeln zu ähnlich sei. Der genaue Grund: Das Format «Kugel» in Verbindung mit den Farben Rot und Blau gelten als schützenswert. Ein Urteil, das den Wettbewerb europaweit einschränkt.
Doch wie weit darf Markenschutz gehen? Wird sich der Lindt-Konzern tatsächlich auch zukünftig durchsetzen? Ich halte das Urteil für zu kurz gegriffen. Der Konkurrenz von Lindt bleibt so kaum Raum, eigene Verpackungen zu kreieren. Denn Lindt scheint alle Farben allein für sich beanspruchen zu dürfen. Dabei stellt sich die Frage: Seit wann kann eine Kugel, eine der grundlegendsten Formen, überhaupt geschützt werden? Wie sollen andere Hersteller ihre Pralinen noch verpacken, wenn eine runde Form bereits tabuisiert ist?
Die Verpackungen des Discounter-Produkts unterschieden sich in einigen Details von den Original-Lindt Kugeln. Dennoch war dies offenbar nicht ausreichend, um das Produkt im Sortiment zu behalten. Zusätzlich fragwürdig erscheint mir dieser Entscheid, weil er den Wettbewerb zugunsten eines nahezu monopolistischen Marktverhaltens seitens Lindt schwächt.
Könnte dieses Urteil als Präzedenzfall hinsichtlich anderer Produkte dienen? Falls ja, wäre dies doch ein Schritt hin zu einer noch stärkeren Marktabschottung.
Fairer Wettbewerb lebt von Vielfalt und Innovation – und nicht davon, grundlegende Formen und Farben zu monopolisieren.